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RECHTSANWALTE

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Arbeitsförderung

Die Arbeitsförderung beinhaltet die Arbeitslosenversicherung nach SGB III, deren Träger die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg ist. Ihr primärer Zweck ist die Sicherung eines Einkommens während der Arbeitssuche.

Kernfelder hier sind:

  • ALG-I

  • Übergangsgeld

  • Insolvenzgeld

  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung

  • Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten

  • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

  • Leistungen an Arbeitgeber

  • Zuschüsse bei Einstellungen

  • Finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen (ungelernte und behinderte Menschen)

  • Leistungen an Träger

  • Förderung der Berufsausbildung

  • Förderung zur Einrichtung zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung

  • Förderung von Jugendwohnheimen

  • Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen

Die Anwalts- und Notarkanzlei berät und vertritt Sie außergerichtlich und – wenn nötig- – gerichtlich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.

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