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MEIER UND PARTNER
RECHTSANWALTE
Der direkte Draht
zum Anwalt:
Tel. 0163 2408652 – Ewald Schulz
Tel.01775957128 – Ines Maier
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht wurde 1992 durch das Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden, welche an die Stelle der früheren Vormundschaft getreten ist.
Die Anwalts & Notarkanzlei
berät Sie hinsichtlich der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung oder deren Umgehung durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht. In diesem Zusammenhang besteht auch die Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu verfassen.
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