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Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht wurde 1992 durch das Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden, welche an die Stelle der früheren Vormundschaft getreten ist.

Die Anwalts & Notarkanzlei 
 berät Sie hinsichtlich der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung oder deren Umgehung durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht. In diesem Zusammenhang besteht auch die Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu verfassen.

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