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Gesselschaftrecht

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.

Kernfelder des Gesellschaftsrechts sind:

  • Die Gründung, Schließung und Auseinandersetzung einer GmbH

  • Die Gründung oder Schließung eines Vereins

  • Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen

  • Erstellung von Vereinssatzungen

Die & und Notarkanzlei berät Sie hierbei hinsichtlich der Anmeldung von Gesellschaften und Vereinen, fertigt die entsprechenden Unterlagen und vermittelt Sie – sofern Sie dies wünschen – an vertrauensvolle Notare.

Darüber hinaus erstellt sie für Sie Gesellschaftsverträge und vertritt Sie außergerichtlich wie auch gerichtlich bei der Gründung, Auseinandersetzung oder Liquidation Ihrer Gesellschaft.

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